Gründung der Stiftung

Was ist eine Stiftung ?

Eine Stiftung entsteht durch freiwillige finanzielle Zuwendungen. Das eingezahlte Stiftungskapital wird langfristig und über Generationen hinaus sicher angelegt. Es ist unantastbar.

 
Die jährlichen Zinserträge werden, wie in der Satzung festgelegt, dem Stiftungszweck zugeführt.
 
Je größer das Stiftungskapital desto größer sind auch die Erträge und somit die Wirkung zugunsten des Stiftungszwecks.
 
Die Verteilung erfolgt durch einen ehrenamtlichen Vorstand, dem Kuratorium. Die Amtszeit des Kuratoriums beträgt 4 Jahre.
 
Gern stellen wir Ihnen unsere Satzung zur Verfügung.  
 

 

 

Die Gründung

Am 4. Juni 2004 wurde die Stiftung PRO JUVENTUTE im Küsterhaus gegründet. Der Kirchenvorstand hat gemeinsam mit den Gründungsstiftern und ihren Gästen in einem festlichen Rahmen dieses Ereignis gefeiert.

 

Zahlreiche engagierte Schwaneweder-/innen haben finanziell und ideell zur Stiftungsgründung beigetragen und unterstützen sie auch weiterhin, damit das Stiftungskapital wächst.

 

Das Anfangskapital betrug Euro 27.532,00 und konnte bis heute durch Zustiftungen, Spenden, Bonifizierungen und Zinserlösen auf Euro 164.939,43 (Stand Dezember 2021) aufgestockt werden.